Bundesarbeitsgericht: Tarif der Orchestermusiker nicht an öffentlichen Dienst gebunden

Orchestermusiker (Symbolfoto)

Orchestermusiker (Symbolfoto)


Die Forderung der Deutsche Orchestervereinigung nach einem Tarifvertrag für Orchestermusiker, der an die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst gekoppelt ist, wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen, da hierauf kein Rechtsanspruch bestehe. Die Musiker wollten die Kopplung gerichtlich durchsetzen lassen, so dass zukünftig keine eigenen Tarifverhandlungen mehr stattfinden. Die Orchestervereinigung möchte die Tarifkopplung nun in den nächsten Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite durchsetzen.
Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass kein Anspruch auf den Abschluss eines bestimmten Tarifvertrags bestehe, lediglich seien die Tarifparteien zu Verhandlungen verpflichtet.
Am 1. Oktober beginnen in Berlin Tarifverhandlungen zwischen dem Bühnenverein als Vertreter der Arbeitgeber und der Orchestervereinigung, bei denen die Musiker eine Lohnerhöhung in Höhe der seit 2010 im Öffentlichen Dienst vereinbarten Lohnsteigerungen von 8% durchsetzen wollen. In den vergangenen Jahren erzielten die künstlerischen Mitarbeiter der öffentlichen Theater deutlich geringere Tarifsteigerungen als die übrigen Mitarbeiter staatlicher Institutionen, die Musiker erhielten seit 2010 keine Tariferhöhung.
In Deutschlandradio Kultur kündigte Gerald Mertens, Geschäftsführer der Orchestervereinigung, an, dass es zu Orchesterstreiks kommen kann, sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den anstehenden Tarifverhandlungen nicht einigen. Neben der eigentlichen Erhöhung geht es auch um Nachzahlungen für alle Musiker in höhe der seit 2010 im vergleich zum öffentlichen Dienst ausgebliebenen Lohnsteigerung.